Herzensangelegenheiten
„Ein Strafverteidiger verteidigt nie das Delikt. Ein Strafverteidiger nimmt vielmehr seinen Mandanten vor dem Vorwurf einer Deliktsbegehung in Schutz bzw. recherchiert die entlastenden Momente. Dies impliziert selbstverständlich, dass er die in der Norm abstrakt sanktionierte Rechtsgutverletzung gerade nicht gutheißt.
Edgar Weiler
Im Übrigen gilt bis zur rechtskräftigen Erledigung des Verfahrens eines Beschuldigten die Unschuldsvermutung (Artikel 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, Artikel 14 Abs. 2 des Internationalen Paktes über Bürgerliche und Politische Rechte der Vereinten Nationen, Artikel 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention, Artikel 48 Abs. 1 der Europäischen Grundrechtecharta und Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes).“
FREMDZITAT DES MONATS
„Ja, das deutsche Volk verspricht eine Zukunft und es hat eine Zukunft. Das Schicksal der Deutschen ist, um mit Napoleon zu reden, noch nicht erfüllt. Hätten sie keine andere Aufgabe gehabt, als das Römische Reich aufzuhalten und eine neue Welt zu schaffen, sie würden längst zugrunde gegangen sein. Da sie aber fortbeststanden sind, und das in solcher Kraft und Tüchtigkeit, so müssen sie nach meinem Glauben noch eine große Bestimmung haben, eine Bestimmung, die um soviel größer sein wird, als jenes gewaltige Werk der Aufhaltung des Römischen Reiches und der Gestaltung des Mittelalters, zumal ihre Bildung jetzt höher steht. Aber die Zeit, die Gelegenheit, vermag ein menschliches Auge nicht vorauszusehen und vermag menschliche Kraft nicht zu beschleunigen oder herbeizuführen“
(Goethe zu Luden am 13.12.1813)

„Wenn ich jetzt morgens aufwache, habe ich zumeist das Gefühl, mich in Deutschland in einer Geisterbahn zu befinden, allerdings, ohne jemals eine Eintrittskarte gelöst zu haben. „
Edgar Weiler
BIBELSTELLE DES MONATS
„Glücklich sind die, die Frieden stiften, denn Gott wird sie seine Kinder nennen.“
(Matthäus 5,9)
Neue Benefiz-CD

„ SONDEREDIT(I)ON ) 2“ – Bist Du einsam heut´ Nacht?
Produktion von Edgar Weiler (Gesang) für das „Hilfswerk Menschen in Not e.V.“
Weitere Informationen und Bestellmöglichkeiten finden Sie hier!
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Das Hilfswerk Menschen in Not im Testament bedenken
Seit fast 20 Jahren sind wir nun schon tätig und haben, so hoffen wir, manches Leid gelindert und viel Gutes tun können.
Viele treue Unterstützerinnen und Unterstützer haben in dieser Zeit unsere irdische Welt verlassen. Selten haben wir davon erfahren, manchmal nur dadurch dass unsere Rundschreiben mit dem kalten postalischen Vermerk „Empfängerin/Empfänger verstorben“ an uns zurückkamen. Oft haben wir uns gefragt, wie es sein kann, dass Menschen unsere Arbeit viele Jahre lang treu mit Spenden unterstützt haben, uns dann bei einer testamentarischen Verfügung aber vielleicht vergessen hatten. Wir verstehen das, wer denkt schon gerne an den eigenen Tod? Deshalb verfassen die meisten Menschen überhaupt kein Testament . Und da der Tod so gnädig ist und meist überraschend kommt, bleibt der tatsächliche letzte Wille oft unerfüllt, wenn man ihn nicht rechtzeitig für die Nachwelt handschriftlich oder beim Notar aufschreibt.
Ohne öffentliche Mittel ist unser Hilfswerk Menschen in Not e. V. alleine auf die tätige Hilfe und Spenden von Ihnen angewiesen. Deshalb richte ich heute die herzliche Bitte an Sie: Helfen Sie unserer Arbeit durch eine testamentarische Verfügung! Wir stehen Ihnen natürlich dabei gerne mit Rat und Tat, juristisch und kostenlos, zur Seite.
Ihr
Prof. Dr. Edgar Weiler
1.Vorsitzender Hilfswerk Menschen in Not e. V.
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Wichtiges Projekt:
Rettet den Reinhardswald
Erdlingshof Kollnburg
Deutsches Musikradio
Als Mitglied des Verein Deutsche Sprache unterstützt Prof. Dr. Edgar Weiler das Deutsche Musik Radio – ein Radiosender, der täglich 24 Stunden nur deutsche Musik spielt. Zu empfangen ist DMR im Internet unter www.deutschesmusikradio.de, per kostenloser App im Apple App Store oder im Google Play Store.
Arberwoidradio

Jonny Hill / www.jonny-hill.info